
Drei-Säulen-Prinzip
Die finanziellen Leistungen der Sozialversicherungen sind abhängig vom Einkommen. Das heisst nun aber nicht, dass die Sozialversicherungen jedes Einkommen versichern. Das System der Sozialversicherung enthält eine soziale Komponente, mit der die sozial Schwächeren geschützt werden sollen. Die zentrale Idee des Drei-Säulen-Prinzips ist folgende: Wer keine Erwerbstätigkeit mehr ausführen kann, soll in seiner Existenz gesichert werden. Jede und jeder soll mit einer Grundversicherung bei Eintritt eines sozialen Risikos rechnen können. Die bestehende Solidarität zwischen besser und weniger gut Verdienenden führt dazu, dass gut Verdienende mit ihren Beiträgen zur Sicherung der weniger gut Verdienenden beitragen (Beispiel AHV/IV).
1972 hat das Schweizer Volk erstmalig und einzigartig einem Konzept zur sozialen Sicherheit zugestimmt. Die Verfassungsgrundlage für das Drei-Säulen-Prinzip wurde verankert. Der Versicherungsschutz der Wohnbevölkerung bezüglich der Risiken Invalidität, Alter und Tod wurde konzeptionell angegangen.
Nach diesem Prinzip soll die staatliche AHV/IV als erste Säule mit ihren Renten für die ganze Wohnbevölkerung den Existenzbedarf angemessenen decken. Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule, welche zusammen mit der ersten Säule allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht. Die dritte Säule schliesslich bildet die Selbstvorsorge. Hier kann der Vorsorgebedarf frei gewählt werden.
1. Säule
Der Bund führt obligatorische Versicherungen durch, welche den minimalen Existenzbedarf bei Erwerbsausfall decken. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherungen (IV) sind die Sozialversicherungszweige, welche in die erste Säule gehören. Die Ergänzungsleistungen (EL) können tiefe Renten der AHV und der IV nach einer Bedarfsabklärung erhöhnen
www.ahv.ch
www.bsv.admin.ch
2. Säule
Der Bund schreibt den Unternehmern per Gesetz vor, wie das Sozialversicherungs-System im Rahmen der beruflichen Vorsorge zu ergänzen ist, damit bei Erwerbsausfall die gewohnte Lebenshaltung weitergeführt werden kann.
www.bag.admin.ch
3. Säule
Die individuelle Ergänzung der ersten und zweiten Säule soll weitgehend Privatsache sein. Mit der dritten Säule können individuelle Bedürfnisse abgedeckt werden. Das Drei-Säulen-Prinzip ist ein Konzept, welches die staatliche, die berufliche und die individuelle Vorsorge zusammenfasst zu einem umfassenden Vorsorgeschutz der einzelnen Versicherten und ihren Hinterlassenen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Von Bedeutung für den einzelnen ist aber die Gesamtheit der obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungen, einerseits sind dies die betrieblichen Versicherungsmöglichkeiten, andererseits die persönlichen privaten. So erbringen z.B. neben der beruflichen Vorsorge auch die Unfallversicherung und die Militärversicherung bei Invalidität und Tod Rentenleistungen. Um ein vertieftes Verständnis zu erhalten, müssen die einzelnen Säulen verfeinert betrachtet werden.
Zusammenfassung
Das Drei-Säulen-Prinzip ist ein Konzept, welches die staatliche, die berufliche und die individuelle Vorsorge zusammenfasst zu einem umfassenden Vorsorgeschutz der einzelnen Versicherten und ihren Hinterlassenen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Von Bedeutung für den einzelnen ist aber die Gesamtheit der obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungen, einerseits sind dies die betrieblichen Versicherungsmöglichkeiten, andererseits die persönlichen privaten. So erbringen z.B. neben der beruflichen Vorsorge auch die Unfallversicherung und die Militärversicherung bei Invalidität und Tod Rentenleistungen.